Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die lokale Wärmeversorgung klimaneutral, kosteneffizient und zukunftssicher zu gestalten. Sie unterstützt Kommunen dabei, den Übergang zu erneuerbaren Energien und die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Wärmesektor systematisch zu planen und umzusetzen.
Hintergrund und rechtliche Grundlagen
Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle deutschen Kommunen verpflichtet, bis spätestens Mitte 2028 Wärmepläne zu erstellen. Diese Pläne sollen aufzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2045 vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Die Fristen variieren je nach Gemeindegröße:
- Großstädte (über 100.000 Einwohner): Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026
- Kleinere Gemeinden (unter 100.000 Einwohner): Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028
Kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können ein vereinfachtes Verfahren anwenden, abhängig von den Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Durchführung der KWP / Eignungsprüfung
Nachdem die Kommune die Durchführung der Wärmeplanung beschlossen und die Öffentlichkeit über diesen Beschluss informiert hat, beginnt die Planung mit der Eignungsprüfung im Sinne des § 14 WPG. Soweit die Ergebnisse der Eignungsprüfung vorliegen, erfolgt in einem zweiten Schritt die Durchführung der Bestands- und Potenzialanalyse im Sinne der §§ 15 und 16 WPG. Durch sie werden die Ergebnisse der Eignungsprüfung konkretisiert.
Dabei gestaltet sich der Ablauf der kommunalen Wärmeplanung wie folgt:
- Teil 1: Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse im Sinne der §§ 14 – 16 WPG
- Teil 2: Entwicklung und Beschreibung des Zielszenarios, Entwicklung einer Umsetzungsstrategie im Sinne der §§ 17 – 20 WPG
Wichtig ist, dass während des gesamten Ablaufs der kommunalen Wärmeplanung immer wieder die Möglichkeit zur Beteiligung und Stellungnahme besteht. Dieses gilt insbesondere für die bereits etablierten oder auch zukünftigen Wärmeversorgungsunternehmen, welche so die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Deutschland aktiv mitgestalten können.
Teil 1: Eignungsprüfung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse
Bestandsanalyse der Wärmeversorgung
Ziel der Bestandsanalyse ist die umfassende Beschreibung des Ist-Zustandes des Wärmebedarfs, der Wärmeversorgungsstruktur, der zugrundeliegenden Infrastrukturen, d. h. die Erfassung und Aufarbeitung aller für die Wärmeplanung relevanter Daten.
- Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs: Analyse des Energieverbrauchs in verschiedenen Sektoren und Gebäudetypen.
- Identifikation der bestehenden Wärmeversorgungsstrukturen: Untersuchung der genutzten Energieträger und Versorgungssysteme.
- Ermittlung der aktuellen Treibhausgasemissionen: Bewertung der Emissionen, die durch die Wärmeversorgung verursacht werden.
Potenzialanalyse
In der Potenzialanalyse werden Möglichkeiten zur Optimierung der Wärmeversorgung untersucht:
- Energieeinsparpotenziale: Identifikation von Maßnahmen zur Reduktion des Wärmebedarfs, beispielsweise durch Gebäudesanierungen.
- Nutzung erneuerbarer Energien: Bewertung der lokalen Potenziale für Solarthermie, Geothermie, Biomasse und Umweltwärme.
- Unvermeidbare Abwärme: Ermittlung von Quellen industrieller Abwärme oder Abwärme aus Abfallverwertung, die in die Wärmeversorgung integriert werden können.
Teil 2: Entwicklung und Beschreibung des Zielszenarios, Entwicklung der Umsetzungsstrategie
Entwicklung und Beschreibung des Zielszenarios
Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse werden Zielpfade entwickelt, die den Übergang zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung beschreiben. Dies umfasst:
- Definition von Zwischenzielen: Festlegung von Meilensteinen auf dem Weg zur Klimaneutralität.
- Szenarienentwicklung: Erstellung verschiedener Entwicklungspfade unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte.
- Maßnahmenplanung: Konkrete Schritte und Projekte, die zur Zielerreichung notwendig sind.
Mögliche Zielszenarien in den beplanten Gebieten:
- Wärmenetze: Planung und Ausbau von Wärmenetzen zur effizienten Verteilung der Wärme.
- Wasserstoffversorgung: Integration von Wasserstoff als Energieträger in die Wärmeversorgung.
- Einzellösungen: Einsatz von individuellen Lösungen wie Pelletheizungen und Wärmepumpen
Ein rechtlicher Anspruch auf die Einteilung zu einem bestimmten Wärmeversorgungsgebiet besteht hingegen nicht. Auch führt die Einteilung des beplanten Gebiets nicht zu der Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen, § 18 Abs. 2 WPG. Dieses gilt insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Errichtung und den Betrieb eines Nah- oder Fernwärmenetzes. So stellt insbesondere die Vorschrift des § 27 Abs. 2 WPG klar, dass die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebiets als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet keine Pflicht bewirkt, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Es gilt vielmehr der Grundsatz einer rechtlich unverbindlichen, strategischen Fachplanung, § 3 Nr. 20 WPG.
Entwicklung der Umsetzungsstrategie
Neben dem Zielszenario im Sinne des § 17 WPG entwickelt die planverantwortliche Stelle auf Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse eine Umsetzungsstrategie, mit denen das Ziel einer Wärmeversorgung mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter Wärme bis zum Zieljahr erreicht werden kann. Die Umsetzungsstrategie muss im Einklang mit dem Zielszenario stehen.
Dabei kann die planverantwortliche Stelle auch gemeinsam mit den in § 7 Abs. 1 – 3 WPG genannten Personen oder anderen dritten Umsetzungsmaßnahmen identifizieren.