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nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in den Kontaktinformationen publizierten E-Mail-Adressen.
Die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zwanzig Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. Die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
Die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.
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Stand der Informationen: 15.02.2017
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