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Aktuelles aus dem Stadtrat: Erhebliche Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer

In der Sitzung des Stadtrats am 26. November 2024 wurde einstimmig eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A ( Landwirtschaft und Forst ) wird von 346 auf 280 v. H. gesenkt, während der Hebesatz für die Grundsteuer B ( Sonstige ) von 342 auf 230 v. H. reduziert wird.

Mit den neu gefassten Hebesätzen verfolgt die Stadt das Ziel, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer im Jahr 2025 auf dem Niveau des Vorjahres, also aufkommensneutral zu halten. U. a. weil bisher erst rund 80 % bzw. 90 % der Messbetragsbescheide des Finanzamts der Stadt vorliegen und sicherlich noch eine Vielzahl von Rechtsmittelverfahren gegenüber dem Finanzamt zu entscheiden sind, wird sich der Stadtrat auch zukünftig mit den Hebesätzen zur Grundsteuer in Verbindung mit deren Reform befassen müssen.

Wie Bürgermeister Hans-Peter Baumann bereits in der Bürgerversammlung erläuterte, können Grundstückseigentümer nun selbst die voraussichtliche Grundsteuer für das Jahr 2025 berechnen.
Dazu muss der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mit dem neuen Hebesatz multipliziert werden.

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